Was sich am 1. Juli 2024 im Fragenkatalog geändert hat

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Zehn Fragen zu jüdischem Leben, Israel und Antisemitismus kamen hinzu — ersetzt, nicht ergänzt.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung wurde am 21. Juni 2024 ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 211 am 26. Juni verkündet und trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Die Fragen wurden ersetzt, nicht ergänzt — deshalb blieb die Gesamtzahl bei 460.

Zehn Fragen zum neuen Themenfeld kamen hinzu: vier zum jüdischen Leben in Deutschland, zwei zum Existenzrecht Israels und vier zum Antisemitismus. Wenn Sie mit älteren Materialien lernen, fehlen Ihnen genau diese.

Zur genauen Zahl der insgesamt geänderten Fragen gehen die Angaben auseinander — neben den zehn Fragen zum neuen Themenfeld wurden einige Landesfragen aus anderen Gründen angepasst. Wir nennen hier bewusst keine Gesamtzahl, solange wir sie nicht am Bundesgesetzblatt selbst geprüft haben.

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