Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Übungstest 3 — Hamburg

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Hamburg. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.

  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 34

    Was ist Deutschland nicht?

    1. A — Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie mit freien Wahlen.
    2. B — Deutschland ist ein Rechtsstaat: Das Recht bindet auch den Staat selbst.
    3. C — Richtig: Deutschland ist keine Monarchie — das Staatsoberhaupt wird gewählt, nicht vererbt.
    4. D — Deutschland ist ein Sozialstaat (Art. 20 Abs. 1 GG) mit umfassender Sozialversicherung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 141

    Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?

    1. A — Richtig: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandantinnen/Mandanten vor Gericht (§ 3 BRAO).
    2. B — Eine Richterin/ein Richter entscheidet neutral über den Fall, berät und vertritt aber keine Partei.
    3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist Teil des Gerichts und berät oder vertritt ebenfalls keine Partei.
    4. D — Eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt vertritt die Anklage im Namen des Staates, nicht die individuellen Interessen einer Bürgerin/eines Bürgers.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 185

    Wofür stand der Ausdruck "Eiserner Vorhang"? Für die Abschottung …

    1. A — Richtig: „Eiserner Vorhang“ bezeichnete die politische, militärische und ideologische Grenze zwischen dem sowjetisch dominierten Ostblock (Warschauer Pakt) und dem Westen während des Kalten Krieges.
    2. B — Der Begriff bezog sich auf die Ost-West-Teilung Europas, nicht auf eine Nord-Süd-Teilung Deutschlands.
    3. C — Der Begriff wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg für die Ost-West-Teilung geprägt, nicht für die NS-Zeit gegen die Alliierten.
    4. D — Der Begriff beschrieb die Trennung zwischen Ost- und Westeuropa, nicht speziell zwischen Europa und den USA (die zum Westen gehörten).

    Quelle: www.bpb.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 98

    Wenn Abgeordnete im Deutschen Bundestag ihre Fraktion wechseln, …

    1. A — Ein Fraktionswechsel entzieht einer/einem Abgeordneten nicht das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG); sie/er bleibt Mitglied des Bundestages.
    2. B — Richtig: Verlieren durch einen Fraktionswechsel genug Abgeordnete die Regierungsfraktionen, kann die parlamentarische Mehrheit der Regierung kippen — das freie Mandat (Art. 38 Abs. 1 GG) macht das möglich.
    3. C — Für einen Fraktionswechsel ist keine Zustimmung der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten erforderlich; das freie Mandat erlaubt dies eigenständig.
    4. D — Es gibt kein Verfahren für eine vorgezogene Neuwahl einzelner Wahlkreise wegen eines Fraktionswechsels — das Mandat bleibt bis zur nächsten regulären Wahl bestehen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 238

    An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?

    1. A — Paris, London und Den Haag sind keine der drei offiziellen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments.
    2. B — Richtig: Das Europäische Parlament arbeitet an drei Orten — Straßburg (Plenarsitzungen), Brüssel (Ausschüsse, Fraktionssitzungen) und Luxemburg (Generalsekretariat).
    3. C — Rom, Bern und Wien sind keine Arbeitsorte des Europäischen Parlaments; die Schweiz ist zudem kein EU-Mitglied.
    4. D — Bonn, Zürich und Mailand sind keine Arbeitsorte des Europäischen Parlaments.

    Quelle: www.europarl.europa.eu

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 153

    Was war am 8. Mai 1945?

    1. A — Hitler starb bereits am 30. April 1945 durch Suizid, acht Tage vor der Kapitulation.
    2. B — Der Mauerbau begann erst 1961, sechzehn Jahre später.
    3. C — Adenauer wurde erst 1949 zum ersten Bundeskanzler gewählt, vier Jahre später.
    4. D — Richtig: Am 8. Mai 1945 trat die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht in Kraft und beendete den Zweiten Weltkrieg in Europa.

    Quelle: www.bpb.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 284

    Was man für die Arbeit können muss, ändert sich in Zukunft sehr schnell. Was kann man tun?

    1. A — Was man lernt, ist keineswegs egal — gezielte Weiterbildung ist entscheidend für die Anpassung an sich wandelnde Berufsanforderungen.
    2. B — Richtig: Angesichts sich rasch wandelnder Qualifikationsanforderungen (u. a. durch Digitalisierung) ist lebenslanges Lernen notwendig, auch nach Abschluss der Erstausbildung.
    3. C — Schulisches Wissen allein reicht angesichts des schnellen Wandels nicht mehr für ein gesamtes Berufsleben aus.
    4. D — Ein früherer Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist keine Reaktion auf sich ändernde Qualifikationsanforderungen, sondern eine ganz andere Fragestellung (Rentenpolitik).

    Quelle: www.bmbf.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 271

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Weihnachten?

    1. A — Das Verstecken bunter Eier ist ein Osterbrauch, nicht ein Weihnachtsbrauch.
    2. B — Richtig: Das Schmücken eines Tannenbaums (Weihnachtsbaum) mit Kugeln, Lichtern und Schmuck ist ein zentraler deutscher Weihnachtsbrauch.
    3. C — Verkleidung mit Masken und Kostümen ist typisch für Karneval/Fasching, nicht für Weihnachten.
    4. D — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein deutscher Weihnachtsbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 217

    In welchem Zeitraum gab es die Deutsche Demokratische Republik (DDR)?

    1. A — 1919 bis 1927 liegt in der Zeit der Weimarer Republik, lange vor der DDR-Gründung.
    2. B — 1933 bis 1945 war die NS-Zeit, nicht die DDR-Zeit.
    3. C — 1945 bis 1961 endet mit dem Mauerbau, aber die DDR existierte danach noch fast dreißig weitere Jahre.
    4. D — Richtig: Die DDR bestand von ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 bis zum Beitritt zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990.

    Quelle: www.bpb.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 233

    Welches Land ist ein Nachbarland von Deutschland?

    1. A — Richtig: Tschechien ist eines der neun direkten Nachbarländer Deutschlands, im Südosten.
    2. B — Bulgarien liegt am Schwarzen Meer, weit von Deutschland entfernt, ohne gemeinsame Grenze.
    3. C — Griechenland liegt in Südosteuropa, ohne gemeinsame Grenze mit Deutschland.
    4. D — Portugal liegt am Atlantik im äußersten Westen der Iberischen Halbinsel, weit von Deutschland entfernt.

    Quelle: www.auswaertiges-amt.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 205

    Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …

    1. A — Richtig: Durch den Beitritt zur Bundesrepublik wurden die neuen Länder automatisch Teil der damaligen Europäischen Gemeinschaft (heute EU), ohne eigenen Beitrittsprozess.
    2. B — Der Warschauer Pakt löste sich 1991 auf; die neuen Länder traten ihm nicht bei, sondern verließen mit der Wiedervereinigung dessen Einflussbereich.
    3. C — Die OPEC ist ein Erdöl-Exportkartell, mit dem die Bundesländer nichts zu tun haben.
    4. D — Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft war ein gescheitertes Projekt der 1950er Jahre und existierte 1990 gar nicht mehr.

    Quelle: european-union.europa.eu

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 36

    Welche Maßnahme schafft in Deutschland soziale Sicherheit?

    1. A — Richtig: Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung und sichert medizinische Versorgung für alle Versicherten.
    2. B — Die Autoversicherung schützt vor finanziellen Risiken im Straßenverkehr, ist aber keine Sozialversicherung.
    3. C — Die Gebäudeversicherung schützt Eigentum, nicht die soziale Absicherung von Personen.
    4. D — Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten ab, gehört aber nicht zur staatlichen Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 100

    Was gehört nicht zur gesetzlichen Sozialversicherung?

    1. A — Richtig: Die Lebensversicherung ist eine private, freiwillige Versicherung — keine der fünf Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung.
    2. B — Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.
    3. C — Die Arbeitslosenversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.
    4. D — Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Säulen der Sozialversicherung.

    Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 225

    In welchem anderen Land gibt es eine große deutschsprachige Bevölkerung?

    1. A — In Tschechien ist Tschechisch die Landessprache; Deutsch ist keine große Bevölkerungssprache.
    2. B — In Norwegen ist Norwegisch die Landessprache, keine bedeutende deutschsprachige Bevölkerung.
    3. C — In Spanien ist Spanisch die Landessprache, keine bedeutende deutschsprachige Bevölkerung.
    4. D — Richtig: Österreich hat Deutsch als Amtssprache und eine überwiegend deutschsprachige Bevölkerung — eines der Länder mit den meisten deutschen Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern neben Deutschland.

    Quelle: www.bmeia.gv.at

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 49

    Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?

    1. A — Lehrerinnen und Lehrer setzen die Bildungspolitik im Unterricht um, legen sie aber nicht fest.
    2. B — Richtig: Bildung ist nach dem Grundgesetz Ländersache (Kulturhoheit der Länder) — jedes Bundesland hat sein eigenes Schulgesetz und Kultusministerium.
    3. C — Es gibt kein Bundes-„Familienministerium“, das die Schulpolitik bestimmt; Bildungspolitik liegt bei den Ländern, nicht beim Bund.
    4. D — Universitäten sind Teil der Hochschulbildung, nicht der allgemeinen Schulpolitik, die von den Ländern verantwortet wird.

    Quelle: www.kmk.org

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 242

    Wer entscheidet, ob ein Kind in Deutschland in den Kindergarten geht?

    1. A — Der Kindergartenbesuch ist in Deutschland — anders als die Schulpflicht — nicht staatlich vorgeschrieben.
    2. B — Die Bundesländer regeln zwar den rechtlichen Rahmen (z. B. Betreuungsanspruch), entscheiden aber nicht im Einzelfall über den Besuch eines konkreten Kindes.
    3. C — Richtig: Der Besuch eines Kindergartens ist in Deutschland freiwillig; die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind dorthin geht.
    4. D — Schulen sind für die Schulpflicht zuständig, nicht für die Kindergartenentscheidung, die vor der Schulzeit liegt.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 269

    In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …

    1. A — Taschengeld ist eine private, freiwillige Zuwendung der Eltern, kein gesetzlicher Anspruch gegen den Staat.
    2. B — Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sportvereinsplatz.
    3. C — Richtig: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
    4. D — Ein „Ferienpass“ ist ein kommunales Angebot in manchen Städten, kein bundesweiter Rechtsanspruch.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 99

    Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

    1. A — Richtig: Die Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern getragen.
    2. B — Ausschließlich Arbeitnehmerbeiträge widersprechen dem Grundprinzip der paritätischen Finanzierung in Deutschland.
    3. C — Nicht alle Staatsangehörigen zahlen Sozialversicherungsbeiträge, sondern nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (bzw. deren Arbeitgeber).
    4. D — Ausschließlich Arbeitgeberbeiträge entsprechen nicht dem paritätischen Finanzierungsmodell.

    Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 228

    Wie wird der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1990 allgemein genannt?

    1. A — Die NATO-Osterweiterung bezeichnet den späteren Beitritt osteuropäischer Staaten zur NATO ab den 1990er/2000er Jahren, nicht den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.
    2. B — Die EU-Osterweiterung (v. a. 2004) bezeichnet den Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten zur EU, ein anderes historisches Ereignis.
    3. C — Richtig: Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wird als „Deutsche Wiedervereinigung“ bezeichnet.
    4. D — „Europäische Gemeinschaft“ war die Vorläuferorganisation der EU, kein Begriff für die deutsche Wiedervereinigung.

    Quelle: www.bpb.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 207

    In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?

    1. A — Die NATO war das westliche Bündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) beitrat.
    2. B — Der Rheinbund war ein historisches Napoleonisches Staatenbündnis von 1806, längst aufgelöst vor der DDR-Zeit.
    3. C — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter sowjetischer Führung.
    4. D — Ein „Europabündnis“ in diesem Sinne existierte nicht als reales Militärbündnis.

    Quelle: www.bpb.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 31

    Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …

    1. A — „Einheit“ ist kein feststehender politischer Fachbegriff für ein Regierungsbündnis.
    2. B — Richtig: Eine Koalition ist der Zusammenschluss mehrerer Parteien zur gemeinsamen Regierungsbildung, meist nötig, weil keine Partei allein die Mehrheit hat.
    3. C — Ein Ministerium ist eine Behörde der Exekutive, kein Bündnis von Parteien.
    4. D — Eine Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei im Parlament, nicht das Regierungsbündnis selbst.

    Quelle: www.bundestag.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 186

    Im Jahr 1953 gab es in der DDR einen Aufstand, an den lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Feiertag erinnerte. Wann war das?

    1. A — Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, kein Gedenktag an den DDR-Aufstand von 1953.
    2. B — Richtig: Am 17. Juni 1953 schlug die DDR-Führung mit sowjetischer Unterstützung einen Volksaufstand gegen erhöhte Arbeitsnormen und für politische Freiheit nieder; die Bundesrepublik beging diesen Tag bis 1990 als „Tag der deutschen Einheit“.
    3. C — Der 20. Juli erinnert an das Stauffenberg-Attentat auf Hitler 1944, nicht an den DDR-Aufstand.
    4. D — Der 9. November ist ein bedeutungsschweres Datum (Novemberpogrome 1938, Mauerfall 1989), aber nicht der Tag des DDR-Aufstands von 1953.

    Quelle: www.bpb.de

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 23

    In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …

    1. A — Familienunternehmen existieren, beschäftigen aber nur einen kleinen Teil der Erwerbstätigen insgesamt.
    2. B — Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlt und betrifft nicht die Mehrheit der Erwerbstätigen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten.
    3. C — Nur eine Minderheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist selbstständig; die große Mehrheit ist angestellt.
    4. D — Richtig: Die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder im öffentlichen Dienst.

    Quelle: www.destatis.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 196

    Warum nennt man die Zeit im Herbst 1989 in der DDR "Die Wende"? In dieser Zeit veränderte sich die DDR politisch …

    1. A — Richtig: Die „Wende“ bezeichnet den friedlichen Übergang der DDR von der SED-Einparteiendiktatur zu demokratischen, pluralistischen Verhältnissen im Herbst 1989.
    2. B — Die DDR hatte vorher keine liberale Marktwirtschaft, sondern eine sozialistische Planwirtschaft — die Wende führte in die entgegengesetzte Richtung, zur Marktwirtschaft.
    3. C — Die DDR war nie eine Monarchie; sie war ein sozialistischer Einparteienstaat, der sich zur Demokratie wandelte.
    4. D — Die DDR war kein religiöser Staat, sondern bereits ein kommunistisch/sozialistisch geprägter Staat — die Wende führte weg vom Kommunismus, nicht zu ihm hin.

    Quelle: www.bpb.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 46

    Der deutsche Staat hat viele Aufgaben. Welche Aufgabe gehört dazu?

    1. A — Richtig: Infrastruktur wie Straßen und Bildungseinrichtungen wie Schulen zu bauen und zu unterhalten ist eine klassische staatliche Aufgabe der Daseinsvorsorge.
    2. B — Der Verkauf von Lebensmitteln und Kleidung ist Sache privater Unternehmen im Rahmen der Marktwirtschaft, nicht des Staates.
    3. C — Es gibt keine staatliche kostenlose Zeitungsversorgung; die Presse ist frei und privatwirtschaftlich organisiert.
    4. D — Die Automobil- und Busproduktion erfolgt durch private Unternehmen, nicht durch den Staat.

    Quelle: www.bundesregierung.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 157

    Die Nationalsozialisten mit Adolf Hitler errichteten 1933 in Deutschland …

    1. A — Richtig: Die Nationalsozialisten errichteten nach der Machtübernahme durch das Ermächtigungsgesetz und die Gleichschaltung eine totalitäre Diktatur ohne Gewaltenteilung und Grundrechte.
    2. B — Das Gegenteil ist der Fall: Parteien wurden verboten, Wahlen abgeschafft, die Demokratie der Weimarer Republik zerstört.
    3. C — Es gab kein erbliches Staatsoberhaupt; die NS-Herrschaft war keine Monarchie.
    4. D — Ein Fürstentum wird von einem Fürsten regiert; das NS-Regime war ein totalitärer Führerstaat, kein Fürstentum.

    Quelle: www.bpb.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 62

    Wenn das Parlament eines deutschen Bundeslandes gewählt wird, nennt man das …

    1. A — Eine Kommunalwahl betrifft die Ebene der Gemeinden und Kreise, nicht das Landesparlament.
    2. B — Richtig: Die Wahl des Landesparlaments (Landtag, in Stadtstaaten Bürgerschaft/Abgeordnetenhaus) heißt Landtagswahl.
    3. C — Die Europawahl bestimmt die deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments, nicht ein Landesparlament.
    4. D — Die Bundestagswahl bestimmt das gesamtdeutsche Parlament, nicht das eines einzelnen Bundeslandes.

    Quelle: www.bundeswahlleiterin.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 201

    Welche der folgenden Auflistungen enthält nur Bundesländer, die zum Gebiet der früheren DDR gehörten?

    1. A — Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein waren westdeutsche Länder; nur Brandenburg gehörte zur DDR.
    2. B — Richtig: Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind genau die fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
    3. C — Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz waren westdeutsche Länder; nur Thüringen und Sachsen gehörten zur DDR.
    4. D — Hessen und Niedersachsen waren westdeutsche Länder; nur Sachsen, Thüringen und Brandenburg gehörten zur DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 204

    Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?

    1. A — Es fand keine militärische Besetzung statt; der Prozess war ein freiwilliger, rechtlich geregelter Beitritt.
    2. B — Richtig: Nach Art. 23 GG a. F. traten die fünf neuen Länder am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland bei (Beitrittsprinzip, kein neuer gemeinsamer Staat).
    3. C — Das Gegenteil ist der Fall: Die östlichen Länder traten der Bundesrepublik bei, nicht umgekehrt.
    4. D — Es gab keine militärische Besetzung der Bundesrepublik durch die DDR.

    Quelle: www.bpb.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 132

    Viele Menschen in Deutschland arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Was bedeutet das?

    1. A — Militärdienst ist eine bezahlte, hauptberufliche oder verpflichtende Tätigkeit, kein Ehrenamt im hier gemeinten Sinn.
    2. B — Richtig: Ehrenamtliches Engagement bedeutet freiwillige, unbezahlte Arbeit, etwa in Sportvereinen, Feuerwehren oder sozialen Organisationen.
    3. C — Eine Regierungstätigkeit ist eine bezahlte hauptamtliche Funktion, kein Ehrenamt.
    4. D — Bezahlte Arbeit in einem Krankenhaus ist Erwerbstätigkeit, kein Ehrenamt — der Kern des Ehrenamts ist gerade die Unentgeltlichkeit.

    Quelle: www.bmfsfj.de

  31. Fragen zu Hamburg

    Frage 31 von 33Hamburg · Katalogfrage 6

    Wo können Sie sich in Hamburg über politische Themen informieren?

    1. A — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.
    2. B — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.
    3. C — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
    4. D — Richtig: Die Landeszentrale für politische Bildung Hamburg ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.

    Quelle: www.hamburg.de

  32. Frage 32 von 33Hamburg · Katalogfrage 9

    Wie nennt man die Regierungschefin/den Regierungschef des Stadtstaates Hamburg?

    1. A — „Ministerpräsidentin/Ministerpräsident“ ist die Bezeichnung in den 13 Flächenländern, nicht in Hamburg.
    2. B — Richtig: In Hamburg heißt die Regierungschefin/der Regierungschef Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister und ist zugleich Präsidentin/Präsident des Senats.
    3. C — „Regierende Senatorin/Regierender Senator“ ist keine reale Amtsbezeichnung in einem deutschen Stadtstaat.
    4. D — „Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister“ ist die Bezeichnung für Oberhäupter normaler Großstädte, nicht die besondere Hamburger Amtsbezeichnung.

    Quelle: www.hamburg.de

  33. Frage 33 von 33Hamburg · Katalogfrage 5

    Welche Farben hat die Landesflagge von Hamburg?

    1. A — Blau-weiß-rot ist nicht die Landesflagge Hamburgs.
    2. B — Richtig: Die Landesflagge Hamburgs ist eine rote Flagge mit weißer Burg (Kastell) — sie kann vereinfacht als weiß-rot beschrieben werden.
    3. C — Grün-weiß-rot ist nicht die Flagge Hamburgs; das ist eher mit Nordrhein-Westfalen assoziiert.
    4. D — Schwarz-gelb ist nicht die Landesflagge Hamburgs; das ist eher mit Sachsen-Anhalt assoziiert.

    Quelle: www.hamburg.de

Fragen zu Hamburg · Übungstests

Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.