Fragenkatalog Stand: 2024-07-01
Prüfungssimulation — Mecklenburg-Vorpommern
33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Mecklenburg-Vorpommern. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.
- Fragen im Test
- 33
- Aufteilung
- 30 + 3
- Bestehensgrenze Einbürgerung
- 17 / 33
- Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
- 15 / 33
- Zeit
- 60 min
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
Ohne JavaScript sehen Sie alle Fragen, Antworten und Erklärungen als Liste. Der Test funktioniert, nur ohne Zeitmessung.
- Frage 1 von 33Katalogfrage 208
Was war die "Stasi"?
- A — Der NS-Geheimdienst und die politische Polizei hießen Gestapo und SD, nicht Stasi — die Stasi entstand erst 1950 in der DDR.
- B — Die Stasi war keine Gedenkstätte, sondern eine aktive Überwachungsbehörde.
- C — Richtig: Das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) war der Geheimdienst und die politische Geheimpolizei der DDR.
- D — Die Stasi war kein Sportverein, sondern eine staatliche Sicherheits- und Überwachungsbehörde.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 2 von 33Katalogfrage 204
Wie wurden die Bundesrepublik Deutschland und die DDR zu einem Staat?
- A — Es fand keine militärische Besetzung statt; der Prozess war ein freiwilliger, rechtlich geregelter Beitritt.
- B — Richtig: Nach Art. 23 GG a. F. traten die fünf neuen Länder am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland bei (Beitrittsprinzip, kein neuer gemeinsamer Staat).
- C — Das Gegenteil ist der Fall: Die östlichen Länder traten der Bundesrepublik bei, nicht umgekehrt.
- D — Es gab keine militärische Besetzung der Bundesrepublik durch die DDR.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 3 von 33Katalogfrage 3
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was ist damit gemeint?
- A — Richtig: Im Rechtsstaat bindet das Recht alle — auch den Staat selbst (Art. 20 Abs. 3 GG). Niemand steht über dem Gesetz.
- B — Das Gegenteil ist der Fall: Gerade die Bindung des Staates an das Recht macht einen Rechtsstaat aus.
- C — Die Gesetze gelten grundsätzlich für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- D — Gesetze werden von der Legislative (Parlament) erlassen; Gerichte wenden sie an und sprechen Recht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 4 von 33Katalogfrage 185
Wofür stand der Ausdruck "Eiserner Vorhang"? Für die Abschottung …
- A — Richtig: „Eiserner Vorhang“ bezeichnete die politische, militärische und ideologische Grenze zwischen dem sowjetisch dominierten Ostblock (Warschauer Pakt) und dem Westen während des Kalten Krieges.
- B — Der Begriff bezog sich auf die Ost-West-Teilung Europas, nicht auf eine Nord-Süd-Teilung Deutschlands.
- C — Der Begriff wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg für die Ost-West-Teilung geprägt, nicht für die NS-Zeit gegen die Alliierten.
- D — Der Begriff beschrieb die Trennung zwischen Ost- und Westeuropa, nicht speziell zwischen Europa und den USA (die zum Westen gehörten).
Quelle: www.bpb.de
- Frage 5 von 33Katalogfrage 269
In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
- A — Taschengeld ist eine private, freiwillige Zuwendung der Eltern, kein gesetzlicher Anspruch gegen den Staat.
- B — Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sportvereinsplatz.
- C — Richtig: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
- D — Ein „Ferienpass“ ist ein kommunales Angebot in manchen Städten, kein bundesweiter Rechtsanspruch.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 6 von 33Katalogfrage 205
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …
- A — Richtig: Durch den Beitritt zur Bundesrepublik wurden die neuen Länder automatisch Teil der damaligen Europäischen Gemeinschaft (heute EU), ohne eigenen Beitrittsprozess.
- B — Der Warschauer Pakt löste sich 1991 auf; die neuen Länder traten ihm nicht bei, sondern verließen mit der Wiedervereinigung dessen Einflussbereich.
- C — Die OPEC ist ein Erdöl-Exportkartell, mit dem die Bundesländer nichts zu tun haben.
- D — Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft war ein gescheitertes Projekt der 1950er Jahre und existierte 1990 gar nicht mehr.
Quelle: european-union.europa.eu
- Frage 7 von 33Katalogfrage 221
Deutschland ist Mitglied des Schengener Abkommens. Was bedeutet das?
- A — Richtig: Der Schengen-Raum umfasst die meisten EU-Staaten (und einige weitere), zwischen denen an den Binnengrenzen keine systematischen Passkontrollen mehr stattfinden.
- B — Der Schengen-Raum gilt nur zwischen Mitgliedstaaten; die Einreise aus Drittstaaten unterliegt weiterhin Grenzkontrollen und Einreisebestimmungen.
- C — Schengen gilt nur innerhalb des Schengen-Raums, nicht weltweit — nicht „jedes Land“.
- D — Die gemeinsame Währung Euro ist eine separate Regelung (Eurozone), unabhängig vom Schengen-Abkommen zur Reisefreiheit.
Quelle: home-affairs.ec.europa.eu
- Frage 8 von 33Katalogfrage 44
Wen kann man als Bürgerin/Bürger in Deutschland nicht direkt wählen?
- A — Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt (Europawahl).
- B — Richtig: Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt (Art. 54 GG), einem eigens dafür zusammentretenden Gremium aus Bundestag und Landesvertretern.
- C — Landtagsabgeordnete werden von den Bürgerinnen und Bürgern des jeweiligen Bundeslandes direkt gewählt.
- D — Bundestagsabgeordnete werden direkt vom wahlberechtigten Volk gewählt (Art. 38 GG).
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 9 von 33Katalogfrage 167
Welche Länder wurden nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland als "Alliierte Besatzungsmächte" bezeichnet?
- A — Polen und Schweden waren keine Besatzungsmächte mit eigener Zone in Deutschland.
- B — Italien und Japan waren Verbündete Deutschlands im Krieg (Achsenmächte), keine Besatzungsmächte.
- C — Spanien und Portugal waren im Zweiten Weltkrieg neutral und keine Besatzungsmächte in Deutschland.
- D — Richtig: USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich teilten Deutschland nach 1945 in vier Besatzungszonen auf.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 10 von 33Katalogfrage 136
Sie gehen in Deutschland zum Arbeitsgericht bei …
- A — Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen gehören vor das Amtsgericht (Zivilgericht), nicht das Arbeitsgericht.
- B — Richtig: Für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, etwa eine Kündigungsschutzklage, ist das Arbeitsgericht zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
- C — Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur und gehören vor das Amtsgericht, nicht das Arbeitsgericht.
- D — Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind zivilrechtlich (Schadensersatz) und gehören vor die ordentlichen Zivilgerichte, nicht das Arbeitsgericht.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 11 von 33Katalogfrage 155
Wann waren die Nationalsozialisten in Deutschland an der Macht?
- A — 1888 bis 1918 war die Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. im Deutschen Kaiserreich, lange vor der NS-Zeit.
- B — 1921 bis 1934 trifft nicht: Die NSDAP existierte zwar bereits, kam aber erst 1933 an die Macht.
- C — Richtig: Die nationalsozialistische Herrschaft dauerte von Hitlers Ernennung zum Reichskanzler 1933 bis zur bedingungslosen Kapitulation 1945.
- D — 1949 bis 1963 fällt in die frühe Bundesrepublik unter Adenauer, nach dem Ende des NS-Regimes.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 12 von 33Katalogfrage 132
Viele Menschen in Deutschland arbeiten in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Was bedeutet das?
- A — Militärdienst ist eine bezahlte, hauptberufliche oder verpflichtende Tätigkeit, kein Ehrenamt im hier gemeinten Sinn.
- B — Richtig: Ehrenamtliches Engagement bedeutet freiwillige, unbezahlte Arbeit, etwa in Sportvereinen, Feuerwehren oder sozialen Organisationen.
- C — Eine Regierungstätigkeit ist eine bezahlte hauptamtliche Funktion, kein Ehrenamt.
- D — Bezahlte Arbeit in einem Krankenhaus ist Erwerbstätigkeit, kein Ehrenamt — der Kern des Ehrenamts ist gerade die Unentgeltlichkeit.
Quelle: www.bmfsfj.de
- Frage 13 von 33Katalogfrage 177
Welche deutsche Stadt wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in vier Sektoren aufgeteilt?
- A — München lag vollständig in der amerikanischen Besatzungszone und wurde nicht in Sektoren geteilt.
- B — Richtig: Berlin lag zwar mitten in der sowjetischen Zone, wurde aber selbst wegen seiner Hauptstadtfunktion in vier Sektoren (US, UK, Frankreich, UdSSR) unterteilt.
- C — Dresden lag in der sowjetischen Besatzungszone und wurde nicht in vier Sektoren geteilt.
- D — Frankfurt an der Oder lag in der sowjetischen Zone und wurde nicht in vier Sektoren geteilt.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 14 von 33Katalogfrage 285
Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
- A — Die Lohnsteuer wird direkt vom Bruttogehalt einbehalten — das trifft auf Frau Frost als Angestellte zu.
- B — Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden ebenfalls vom Gehalt abgezogen.
- C — Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung werden ebenfalls direkt vom Gehalt einbehalten.
- D — Richtig: Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird beim Kauf von Waren und Dienstleistungen fällig und vom Verkäufer an das Finanzamt abgeführt — sie wird nicht vom Gehalt einer Angestellten abgezogen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 15 von 33Katalogfrage 197
Welches heutige deutsche Bundesland gehörte früher zum Gebiet der DDR?
- A — Richtig: Thüringen war eines der fünf „neuen Länder“, die 1990 der Bundesrepublik beitraten.
- B — Hessen lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
- C — Bayern lag in der amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
- D — Bremen war eine westliche Stadtstaat-Enklave in der britischen/amerikanischen Zone und gehörte zur alten Bundesrepublik, nicht zur DDR.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 16 von 33Katalogfrage 250
In Deutschland hat man die besten Chancen auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz, wenn man …
- A — Die Religionszugehörigkeit hat keinen rechtlich legitimen Einfluss auf Berufschancen; Diskriminierung danach ist durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verboten.
- B — Richtig: Gute Ausbildung und Qualifikation sind der zentrale, sachlich legitime Faktor für Berufschancen und Gehalt in Deutschland.
- C — Das Geschlecht darf laut Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 2, 3 GG) keine Rolle für Berufschancen spielen — Geschlechterdiskriminierung ist verboten, wenn auch faktisch nicht vollständig überwunden.
- D — Die Parteimitgliedschaft ist kein legitimes oder übliches Kriterium für die Vergabe von Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 17 von 33Katalogfrage 234
Wo ist ein Sitz des Europäischen Parlaments?
- A — London liegt im Vereinigten Königreich, das seit dem Brexit kein EU-Mitglied mehr ist, und war nie Sitz des Europäischen Parlaments.
- B — Paris ist Sitz vieler französischer, aber nicht der zentralen Sitze des Europäischen Parlaments.
- C — Berlin ist Sitz des Deutschen Bundestages, nicht des Europäischen Parlaments.
- D — Richtig: Straßburg ist einer der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments (neben Brüssel und Luxemburg), Ort der monatlichen Plenarsitzungen.
Quelle: www.europarl.europa.eu
- Frage 18 von 33Katalogfrage 141
Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?
- A — Richtig: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten in Rechtsfragen und vertreten ihre Mandantinnen/Mandanten vor Gericht (§ 3 BRAO).
- B — Eine Richterin/ein Richter entscheidet neutral über den Fall, berät und vertritt aber keine Partei.
- C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist Teil des Gerichts und berät oder vertritt ebenfalls keine Partei.
- D — Eine Staatsanwältin/ein Staatsanwalt vertritt die Anklage im Namen des Staates, nicht die individuellen Interessen einer Bürgerin/eines Bürgers.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 19 von 33Katalogfrage 165
Wie hieß der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?
- A — Richtig: Konrad Adenauer (CDU) wurde 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt und blieb bis 1963 im Amt.
- B — Kiesinger war der dritte Bundeskanzler (1966–1969), Kopf der ersten Großen Koalition.
- C — Helmut Schmidt war der fünfte Bundeskanzler (1974–1982).
- D — Willy Brandt war der vierte Bundeskanzler (1969–1974), bekannt für seine Ostpolitik.
Quelle: www.bundeskanzler.de
- Frage 20 von 33Katalogfrage 87
Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?
- A — Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler ist Regierungschefin/Regierungschef, nicht Staatsoberhaupt.
- B — Richtig: Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist gemäß Art. 54 ff. GG das Staatsoberhaupt Deutschlands mit vor allem repräsentativen Aufgaben.
- C — Die Bundesratspräsidentin/der Bundesratspräsident vertritt die Länderkammer, nicht den Gesamtstaat.
- D — Die Bundestagspräsidentin/der Bundestagspräsident leitet das Parlament, ist aber nicht Staatsoberhaupt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 21 von 33Katalogfrage 10
Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?
- A — Körperstrafen widersprechen der unantastbaren Menschenwürde (Art. 1 GG) und sind verboten.
- B — Folter ist absolut verboten — sie verletzt die Menschenwürde in ihrem Kern (Art. 1 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 GG) und ist ausnahmslos untersagt.
- C — Die Todesstrafe ist nach Art. 102 GG in Deutschland ausdrücklich abgeschafft.
- D — Richtig: Die Geldstrafe ist eine reguläre, im Strafgesetzbuch vorgesehene Sanktion und mit dem Grundgesetz vereinbar.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 22 von 33Katalogfrage 207
In welchem Militärbündnis war die DDR Mitglied?
- A — Die NATO war das westliche Bündnis, dem die Bundesrepublik (nicht die DDR) beitrat.
- B — Der Rheinbund war ein historisches Napoleonisches Staatenbündnis von 1806, längst aufgelöst vor der DDR-Zeit.
- C — Richtig: Die DDR war Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (1955), des östlichen Militärbündnisses unter sowjetischer Führung.
- D — Ein „Europabündnis“ in diesem Sinne existierte nicht als reales Militärbündnis.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 23 von 33Katalogfrage 115
Was bedeutet "aktives Wahlrecht" in Deutschland?
- A — Das Recht, gewählt zu werden, heißt „passives Wahlrecht“, nicht aktives.
- B — Es gibt keine Wahlpflicht in Deutschland; „muss“ ist hier falsch.
- C — Richtig: Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen — im Unterschied zum passiven Wahlrecht, gewählt zu werden.
- D — Es gibt keine Pflicht zur Anwesenheit bei der Stimmenauszählung.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 24 von 33Katalogfrage 20
Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …
- A — Das Streben nach einer Diktatur ist das Gegenteil von Toleranz gegenüber der pluralistischen Demokratie.
- B — Eine Diktatur widerspricht gerade dem Rechtsstaatsprinzip, das Gewaltenteilung und Grundrechte voraussetzt.
- C — Das Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen, ist mit Gesetzestreue nicht vereinbar.
- D — Richtig: Eine Partei, die eine Diktatur anstrebt, richtet sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist verfassungswidrig; das Bundesverfassungsgericht kann sie nach Art. 21 Abs. 2 GG verbieten.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 25 von 33Katalogfrage 122
Welchem Grundsatz unterliegen Wahlen in Deutschland? Wahlen in Deutschland sind …
- A — Richtig: Art. 38 Abs. 1 GG nennt fünf Wahlgrundsätze — allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim; „frei, gleich, geheim“ sind drei davon korrekt genannt.
- B — „Offen“ widerspricht dem Grundsatz der geheimen Wahl.
- C — „Geschlossen“ ist kein Wahlgrundsatz des Grundgesetzes.
- D — „Freiwillig“ ist kein eigener Wahlrechtsgrundsatz, auch wenn es de facto keine Wahlpflicht gibt.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 26 von 33Katalogfrage 131
In Deutschland ist eine Bürgermeisterin/ein Bürgermeister …
- A — Eine Schulleiterin/ein Schulleiter leitet eine Bildungseinrichtung, ist aber keine Bürgermeisterin/kein Bürgermeister.
- B — Eine Bankchefin/ein Bankchef leitet ein Kreditinstitut, hat keine kommunale Funktion.
- C — Richtig: Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister ist das gewählte Oberhaupt einer Gemeinde und leitet deren Verwaltung.
- D — Eine Parteivorsitzende/ein Parteivorsitzender leitet eine politische Partei, nicht notwendigerweise eine Gemeinde.
Quelle: www.bmi.bund.de
- Frage 27 von 33Katalogfrage 203
Wie hieß das Wirtschaftssystem der DDR?
- A — Eine Marktwirtschaft beruht auf freiem Wettbewerb — das Gegenmodell zur DDR-Wirtschaft.
- B — Richtig: Die DDR betrieb eine zentral gelenkte sozialistische Planwirtschaft, in der der Staat Produktion und Preise festlegte.
- C — „Angebot und Nachfrage“ beschreibt Marktmechanismen, die in der Planwirtschaft der DDR gerade nicht die Preise bestimmten.
- D — Kapitalismus beschreibt eine marktwirtschaftliche Ordnung mit Privateigentum an Produktionsmitteln — das Gegenteil des DDR-Systems.
Quelle: www.bpb.de
- Frage 28 von 33Katalogfrage 297
Aus welchem Land sind die meisten Migrantinnen und Migranten nach Deutschland gekommen?
- A — Italienische Migrantinnen und Migranten stellen eine bedeutende, aber kleinere Gruppe als die türkischstämmige Bevölkerung.
- B — Polnischstämmige Migrantinnen und Migranten sind ebenfalls eine bedeutende Gruppe, aber traditionell kleiner als die türkischstämmige.
- C — Marokkanische Migrantinnen und Migranten sind zahlenmäßig deutlich kleiner als die türkischstämmige Bevölkerung.
- D — Richtig: Seit den Anwerbeabkommen der 1960er Jahre bilden Menschen mit türkischen Wurzeln traditionell die größte Migrantengruppe in Deutschland.
Quelle: www.destatis.de
- Frage 29 von 33Katalogfrage 128
Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man …
- A — Richtig: Von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlamentsmitglieder heißen Abgeordnete.
- B — Es gibt nur eine Bundeskanzlerin/einen Bundeskanzler, gewählt vom Bundestag — nicht die Bezeichnung für alle Parlamentsmitglieder.
- C — Botschafterinnen/Botschafter vertreten Deutschland diplomatisch im Ausland und sind keine gewählten Parlamentsmitglieder.
- D — Ministerpräsidentinnen/Ministerpräsidenten sind Regierungschefinnen/-chefs der Länder, keine allgemeine Bezeichnung für Parlamentsmitglieder.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
- Frage 30 von 33Katalogfrage 243
Maik und Sybille wollen mit Freunden an ihrem deutschen Wohnort eine Demonstration auf der Straße abhalten. Was müssen sie vorher tun?
- A — Richtig: Nach dem Versammlungsgesetz müssen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden — Demonstrationsfreiheit (Art. 8 GG) besteht trotzdem, aber mit dieser formalen Voraussetzung.
- B — Reine Versammlungsfreiheit ohne jede formale Anmeldepflicht trifft für angemeldete Demonstrationen unter freiem Himmel nicht zu; eine Anmeldung ist gesetzlich vorgesehen.
- C — Demonstrationen sind in Deutschland gerade ein geschütztes Grundrecht (Art. 8 GG), nicht grundsätzlich verboten.
- D — Es besteht kein Vereinszwang für Demonstrationen; auch Privatpersonen und lose Gruppen dürfen demonstrieren, sofern sie die Anmeldung vornehmen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern
Frage 31 von 33Mecklenburg-Vorpommern · Katalogfrage 7Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt …
- A — Greifswald ist eine bekannte Universitätsstadt an der Ostsee, aber nicht die Landeshauptstadt.
- B — Richtig: Schwerin ist die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern und Sitz von Landtag und Landesregierung.
- C — Rostock ist die größte Stadt Mecklenburg-Vorpommerns, aber nicht die Landeshauptstadt.
- D — Wismar ist eine historische Hansestadt und UNESCO-Welterbestätte, aber nicht die Landeshauptstadt.
Quelle: www.regierung-mv.de
- Frage 32 von 33Mecklenburg-Vorpommern · Katalogfrage 5
Welche Farben hat die Landesflagge von Mecklenburg-Vorpommern?
- A — Schwarz-rot-gold sind die Farben der Bundesflagge, nicht die spezifische Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns.
- B — Richtig: Die Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns zeigt die vier Farben Blau, Weiß, Gelb und Rot, abgeleitet aus den historischen Wappen der Landesteile.
- C — Grün-weiß-rot ist nicht die Flagge Mecklenburg-Vorpommerns; das ist eher mit Nordrhein-Westfalen assoziiert.
- D — Schwarz-gelb ist nicht die Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns; das ist eher mit Sachsen-Anhalt assoziiert.
Quelle: www.regierung-mv.de
- Frage 33 von 33Mecklenburg-Vorpommern · Katalogfrage 6
Wo können Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern über politische Themen informieren?
- A — Richtig: Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
- B — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.
- C — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.
- D — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.
Quelle: www.lpb-mv.de
Sehen Sie sich die falsch beantworteten Fragen mit Erklärung an.
Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern · Übungstests
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