Fragenkatalog Stand: 2024-07-01

Prüfungssimulation — Hessen

33 Fragen wie in der echten Prüfung: 30 bundesweite und 3 zu Hessen. Mit Erklärung zu jeder Antwortmöglichkeit. Kostenlos, 2026.

Fragen im Test
33
Aufteilung
30 + 3
Bestehensgrenze Einbürgerung
17 / 33
Bestehensgrenze „Leben in Deutschland“
15 / 33
Zeit
60 min
Zwei Bestehensgrenzen — Achtung
Es ist dasselbe Prüfungsblatt, aber es gibt zwei Bestehensgrenzen. Für die Einbürgerung brauchen Sie 17 von 33 richtigen Antworten. Für den Test „Leben in Deutschland“ am Ende eines Orientierungskurses genügen 15. Mit 15 oder 16 richtigen Antworten haben Sie also den Orientierungskurs bestanden, aber die Anforderung für die Einbürgerung nicht erfüllt. Wenn Sie den Test für die Einbürgerung schreiben, ist 17 Ihre Zahl.
0 von 33 beantwortet

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  1. Frage 1 von 33Katalogfrage 155

    Wann waren die Nationalsozialisten in Deutschland an der Macht?

    1. A — 1888 bis 1918 war die Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. im Deutschen Kaiserreich, lange vor der NS-Zeit.
    2. B — 1921 bis 1934 trifft nicht: Die NSDAP existierte zwar bereits, kam aber erst 1933 an die Macht.
    3. C — Richtig: Die nationalsozialistische Herrschaft dauerte von Hitlers Ernennung zum Reichskanzler 1933 bis zur bedingungslosen Kapitulation 1945.
    4. D — 1949 bis 1963 fällt in die frühe Bundesrepublik unter Adenauer, nach dem Ende des NS-Regimes.

    Quelle: www.bpb.de

  2. Frage 2 von 33Katalogfrage 139

    Wann kommt es in Deutschland zu einem Prozess vor Gericht? Wenn jemand …

    1. A — Ein Religionswechsel ist durch die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) geschützt und führt zu keinem Strafprozess.
    2. B — Richtig: Ein Strafprozess findet statt, wenn die Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen Anklage wegen einer mutmaßlichen Straftat erhebt (§ 170 StPO), über die dann das Gericht entscheidet.
    3. C — Eine abweichende politische Meinung ist von der Meinungsfreiheit geschützt und begründet keinen Strafprozess.
    4. D — Ein Abschleppvorgang wegen Falschparkens ist eine verwaltungsrechtliche Maßnahme, in der Regel kein eigenständiges Gerichtsverfahren.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  3. Frage 3 von 33Katalogfrage 166

    Bei welchen Demonstrationen in Deutschland riefen die Menschen "Wir sind das Volk"?

    1. A — Beim Aufstand 1953 in der DDR standen soziale und wirtschaftliche Forderungen im Vordergrund; der Slogan „Wir sind das Volk“ wurde damals nicht geprägt.
    2. B — Die Studentenproteste 1968 in der Bundesrepublik richteten sich gegen gesellschaftliche und politische Missstände im Westen, nicht gegen die DDR-Führung.
    3. C — Anti-Atomkraft-Proteste 1985 hatten andere thematische Schwerpunkte und fanden im Westen statt.
    4. D — Richtig: Bei den Montagsdemonstrationen in Leipzig und anderen DDR-Städten im Herbst 1989 riefen die Menschen „Wir sind das Volk“ — ein zentraler Slogan der friedlichen Revolution gegen das SED-Regime.

    Quelle: www.bpb.de

  4. Frage 4 von 33Katalogfrage 186

    Im Jahr 1953 gab es in der DDR einen Aufstand, an den lange Zeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Feiertag erinnerte. Wann war das?

    1. A — Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, kein Gedenktag an den DDR-Aufstand von 1953.
    2. B — Richtig: Am 17. Juni 1953 schlug die DDR-Führung mit sowjetischer Unterstützung einen Volksaufstand gegen erhöhte Arbeitsnormen und für politische Freiheit nieder; die Bundesrepublik beging diesen Tag bis 1990 als „Tag der deutschen Einheit“.
    3. C — Der 20. Juli erinnert an das Stauffenberg-Attentat auf Hitler 1944, nicht an den DDR-Aufstand.
    4. D — Der 9. November ist ein bedeutungsschweres Datum (Novemberpogrome 1938, Mauerfall 1989), aber nicht der Tag des DDR-Aufstands von 1953.

    Quelle: www.bpb.de

  5. Frage 5 von 33Katalogfrage 92

    Was bedeutet die Abkürzung CSU in Deutschland?

    1. A — „Christlich Sichere Union“ ist keine korrekte Auflösung der Abkürzung CSU.
    2. B — „Christlich Süddeutsche Union“ ist nicht der offizielle Name, auch wenn die CSU nur in Bayern aktiv ist.
    3. C — Die CSU ist eine politische Partei, kein Unternehmerverband.
    4. D — Richtig: CSU steht für Christlich Soziale Union, die bayerische Schwesterpartei der CDU, gegründet 1945.

    Quelle: www.csu.de

  6. Frage 6 von 33Katalogfrage 165

    Wie hieß der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland?

    1. A — Richtig: Konrad Adenauer (CDU) wurde 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt und blieb bis 1963 im Amt.
    2. B — Kiesinger war der dritte Bundeskanzler (1966–1969), Kopf der ersten Großen Koalition.
    3. C — Helmut Schmidt war der fünfte Bundeskanzler (1974–1982).
    4. D — Willy Brandt war der vierte Bundeskanzler (1969–1974), bekannt für seine Ostpolitik.

    Quelle: www.bundeskanzler.de

  7. Frage 7 von 33Katalogfrage 199

    Mit der Abkürzung "Stasi" meinte man in der DDR …

    1. A — Das Parlament der DDR hieß Volkskammer, nicht „Stasi“.
    2. B — Richtig: „Stasi“ war die Kurzform für das Ministerium für Staatssicherheit, den gefürchteten Geheimdienst und die Inlandsüberwachungsbehörde der DDR.
    3. C — Die regierende Partei der DDR war die SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), nicht die Stasi.
    4. D — Das Ministerium für Volksbildung war für das Schulwesen zuständig, nicht identisch mit der Stasi.

    Quelle: www.bpb.de

  8. Frage 8 von 33Katalogfrage 31

    Die Zusammenarbeit von Parteien zur Bildung einer Regierung nennt man in Deutschland …

    1. A — „Einheit“ ist kein feststehender politischer Fachbegriff für ein Regierungsbündnis.
    2. B — Richtig: Eine Koalition ist der Zusammenschluss mehrerer Parteien zur gemeinsamen Regierungsbildung, meist nötig, weil keine Partei allein die Mehrheit hat.
    3. C — Ein Ministerium ist eine Behörde der Exekutive, kein Bündnis von Parteien.
    4. D — Eine Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei im Parlament, nicht das Regierungsbündnis selbst.

    Quelle: www.bundestag.de

  9. Frage 9 von 33Katalogfrage 190

    Was bedeutet die Abkürzung DDR?

    1. A — „Dritter Deutscher Rundfunk“ ist keine korrekte Auflösung der Abkürzung DDR.
    2. B — „Die Deutsche Republik“ ist nicht der offizielle Name des ostdeutschen Staates.
    3. C — „Dritte Deutsche Republik“ ist keine korrekte Auflösung; es gab keine solche Zählung.
    4. D — Richtig: DDR steht für Deutsche Demokratische Republik, den offiziellen Namen des ostdeutschen Staates von 1949 bis 1990.

    Quelle: www.bpb.de

  10. Frage 10 von 33Katalogfrage 51

    Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass …

    1. A — Kritik an der Regierung ist durch die Meinungsfreiheit geschützt und typisch für einen Rechtsstaat.
    2. B — Friedliche Demonstrationen sind ein Grundrecht (Art. 8 GG) und typisch für einen Rechtsstaat.
    3. C — Richtig: Es gibt in Deutschland keine „Privatpolizei“ mit Verhaftungsbefugnis — nur der Staat hat das Gewaltmonopol, und Verhaftungen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Willkürliche Verhaftungen widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip.
    4. D — Eine Verhaftung nach einer Straftat, auf gesetzlicher Grundlage, ist gerade Kennzeichen eines funktionierenden Rechtsstaats.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  11. Frage 11 von 33Katalogfrage 104

    Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?

    1. A — Langfristige Krankheit kann unter bestimmten Umständen einen Kündigungsgrund darstellen, ist arbeitsrechtlich also nicht per se ausgeschlossen — anders als eine Schwangerschaft.
    2. B — Wiederholte Verspätung kann ein zulässiger, verhaltensbedingter Kündigungsgrund sein.
    3. C — Die Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit kann ein zulässiger Kündigungsgrund sein.
    4. D — Richtig: Nach § 17 Mutterschutzgesetz besteht während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ein besonderer Kündigungsschutz — eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist unwirksam.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  12. Frage 12 von 33Katalogfrage 160

    Welcher Krieg dauerte von 1939 bis 1945?

    1. A — Der Erste Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918, nicht 1939 bis 1945.
    2. B — Richtig: Der Zweite Weltkrieg begann am 1. September 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen und endete am 8. Mai 1945 in Europa.
    3. C — Der Vietnamkrieg fand in den 1950er bis 1970er Jahren statt, nicht 1939 bis 1945.
    4. D — Der Golfkrieg fand 1990/91 statt, viele Jahrzehnte später.

    Quelle: www.bpb.de

  13. Frage 13 von 33Katalogfrage 97

    Was bezahlt man in Deutschland automatisch, wenn man fest angestellt ist?

    1. A — Richtig: Bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung werden automatisch Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung vom Gehalt abgezogen.
    2. B — Sozialhilfe wird bedürftigen Menschen ausgezahlt, nicht von Angestellten automatisch bezahlt.
    3. C — Kindergeld wird an Eltern ausgezahlt, ist keine automatische Zahlung von Angestellten.
    4. D — Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen zur Miete, keine automatische Abgabe von Angestellten.

    Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

  14. Frage 14 von 33Katalogfrage 269

    In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …

    1. A — Taschengeld ist eine private, freiwillige Zuwendung der Eltern, kein gesetzlicher Anspruch gegen den Staat.
    2. B — Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Sportvereinsplatz.
    3. C — Richtig: Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.
    4. D — Ein „Ferienpass“ ist ein kommunales Angebot in manchen Städten, kein bundesweiter Rechtsanspruch.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  15. Frage 15 von 33Katalogfrage 258

    Was darf das Jugendamt in Deutschland?

    1. A — Die Schulwahl treffen die Eltern (bzw. je nach Schulform die Schulbehörde bei der Zuweisung), nicht das Jugendamt.
    2. B — Richtig: Bei akuter Kindeswohlgefährdung — etwa Misshandlung oder Verwahrlosung — kann das Jugendamt nach § 8a SGB VIII bzw. § 1666 BGB eingreifen und ein Kind in Obhut nehmen.
    3. C — Kindergeld wird von der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) ausgezahlt, nicht vom Jugendamt.
    4. D — Die Kontrolle des Kindergartenbesuchs ist keine typische Aufgabe des Jugendamts, zumal der Kindergartenbesuch in Deutschland freiwillig ist.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  16. Frage 16 von 33Katalogfrage 121

    Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …

    1. A — Richtig: Diese Mindestschwelle heißt „5%-Hürde“ (Sperrklausel) und ist im Bundeswahlgesetz geregelt.
    2. B — „Zulassungsgrenze“ ist keine offizielle Bezeichnung für diese Wahlrechtsregelung.
    3. C — „Basiswert“ ist kein Fachbegriff des Wahlrechts.
    4. D — „Richtlinie“ ist kein Fachbegriff für diese konkrete Wahlrechtsschwelle.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  17. Frage 17 von 33Katalogfrage 295

    Welche Religion hat die europäische und deutsche Kultur geprägt?

    1. A — Der Hinduismus ist historisch vor allem in Südasien verwurzelt und hat die europäische Kultur nicht in vergleichbarem Maß geprägt.
    2. B — Richtig: Das Christentum hat über fast zwei Jahrtausende Kunst, Recht, Feiertage, Werte und Institutionen Europas und Deutschlands maßgeblich geprägt.
    3. C — Der Buddhismus ist historisch vor allem in Asien verwurzelt und hat die europäische Kultur nicht in vergleichbarem Maß geprägt.
    4. D — Der Islam hat wichtige Beiträge zur Weltkultur geleistet und ist heute Teil der religiösen Vielfalt Deutschlands, prägte aber historisch nicht in gleichem Maß die europäische Kultur wie das Christentum.

    Quelle: www.bpb.de

  18. Frage 18 von 33Katalogfrage 137

    Welches Gericht ist in Deutschland bei Konflikten in der Arbeitswelt zuständig?

    1. A — Das Familiengericht entscheidet über familienrechtliche Fragen wie Scheidung oder Sorgerecht, nicht über Arbeitskonflikte.
    2. B — Das Strafgericht befasst sich mit Straftaten, nicht mit zivilrechtlichen Arbeitskonflikten.
    3. C — Richtig: Das Arbeitsgericht ist speziell für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig (§ 2 Arbeitsgerichtsgesetz).
    4. D — Das Amtsgericht ist für allgemeine Zivilsachen geringeren Streitwerts zuständig, nicht speziell für Arbeitskonflikte.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  19. Frage 19 von 33Katalogfrage 93

    Je mehr "Zweitstimmen" eine Partei bei einer Bundestagswahl bekommt, desto …

    1. A — Erststimmen und Zweitstimmen werden unabhängig voneinander abgegeben; die Zweitstimmenzahl begrenzt nicht die Erststimmenzahl.
    2. B — Die Zahl der Direktmandate hängt von den Erststimmen in den Wahlkreisen ab, nicht direkt von der Zweitstimmenzahl.
    3. C — Die Zweitstimmenzahl bestimmt die Sitzverteilung, nicht das Risiko einer Koalition — Koalitionen entstehen aus fehlenden absoluten Mehrheiten, unabhängig vom Erfolg einer einzelnen Partei.
    4. D — Richtig: Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag nach dem Verhältniswahlrecht — mehr Zweitstimmen bedeuten mehr Sitze für die Partei.

    Quelle: www.bundeswahlleiterin.de

  20. Frage 20 von 33Katalogfrage 134

    Man will die Buslinie abschaffen, mit der Sie immer zur Arbeit fahren. Was können Sie machen, um die Buslinie zu erhalten?

    1. A — Richtig: Eine Bürgerinitiative ist genau das vorgesehene Mittel, um kommunalpolitischen Einfluss auf konkrete Verwaltungsentscheidungen wie den ÖPNV zu nehmen.
    2. B — Radfahren löst das Problem der wegfallenden Buslinie nicht und ist keine politische Einflussnahme.
    3. C — Steuerzahlende haben kein direktes einklagbares Recht auf eine bestimmte Buslinie, und das Finanzamt ist für ÖPNV-Planung nicht zuständig.
    4. D — Das Forstamt ist für Wälder zuständig, nicht für den öffentlichen Nahverkehr — die richtige Stelle wäre das Verkehrs- oder Ordnungsamt bzw. der Gemeinderat.

    Quelle: www.bmi.bund.de

  21. Frage 21 von 33Katalogfrage 150

    Eine Gerichtsschöffin/ein Gerichtsschöffe in Deutschland ist …

    1. A — Eine Schöffin/ein Schöffe hat kein kommunales Verwaltungsamt und ist nicht Stellvertreterin/Stellvertreter eines Bürgermeisteramts.
    2. B — Richtig: Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Laienrichterinnen und -richter, die zeitweise an Gerichtsverfahren mitwirken (§§ 30 ff. GVG).
    3. C — Eine Schöffin/ein Schöffe ist keine Position im Gemeinderat, sondern eine gerichtliche Funktion.
    4. D — Ein Jurastudium ist für das Schöffenamt gerade nicht erforderlich — es ist bewusst ein Laienamt, offen für Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Ausbildung.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  22. Frage 22 von 33Katalogfrage 205

    Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …

    1. A — Richtig: Durch den Beitritt zur Bundesrepublik wurden die neuen Länder automatisch Teil der damaligen Europäischen Gemeinschaft (heute EU), ohne eigenen Beitrittsprozess.
    2. B — Der Warschauer Pakt löste sich 1991 auf; die neuen Länder traten ihm nicht bei, sondern verließen mit der Wiedervereinigung dessen Einflussbereich.
    3. C — Die OPEC ist ein Erdöl-Exportkartell, mit dem die Bundesländer nichts zu tun haben.
    4. D — Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft war ein gescheitertes Projekt der 1950er Jahre und existierte 1990 gar nicht mehr.

    Quelle: european-union.europa.eu

  23. Frage 23 von 33Katalogfrage 89

    Wie nennt man in Deutschland die Vereinigung von Abgeordneten einer Partei im Parlament?

    1. A — Ein „Verband“ ist eine allgemeine Bezeichnung für Interessenorganisationen, kein parlamentarischer Fachbegriff.
    2. B — Der Ältestenrat ist ein Gremium zur Organisation der Parlamentsarbeit, keine Vereinigung von Parteiabgeordneten.
    3. C — Richtig: Die Fraktion ist der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei (oder verbündeter Parteien) im Parlament.
    4. D — Opposition bezeichnet alle nicht regierenden Fraktionen zusammen, nicht die Vereinigung der Abgeordneten einer einzelnen Partei.

    Quelle: www.bundestag.de

  24. Frage 24 von 33Katalogfrage 32

    Was ist keine staatliche Gewalt in Deutschland?

    1. A — Die Gesetzgebung (Legislative) ist eine der drei Staatsgewalten nach Art. 20 Abs. 2 GG.
    2. B — Die Regierung gehört zur ausführenden Gewalt (Exekutive), einer der drei Staatsgewalten.
    3. C — Richtig: Die Presse wird oft als „vierte Gewalt“ bezeichnet, ist aber keine staatliche Gewalt im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG — sie ist gerade unabhängig vom Staat.
    4. D — Die Rechtsprechung (Judikative) ist eine der drei Staatsgewalten nach Art. 20 Abs. 2 GG.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  25. Frage 25 von 33Katalogfrage 19

    Was versteht man unter dem Recht der "Freizügigkeit" in Deutschland?

    1. A — Richtig: Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) garantiert das Recht, den Wohnsitz und Aufenthaltsort im gesamten Bundesgebiet frei zu wählen.
    2. B — Das ist die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), ein eigenständiges Grundrecht — nicht die Freizügigkeit.
    3. C — Das ist die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), ein eigenständiges Grundrecht — nicht die Freizügigkeit.
    4. D — Kleidungsfragen betreffen allenfalls die allgemeine Handlungsfreiheit, nicht das spezielle Recht der Freizügigkeit.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  26. Frage 26 von 33Katalogfrage 293

    Was ist in Deutschland ein Brauch zu Ostern?

    1. A — Kürbisse vor die Tür zu stellen ist ein Halloween-Brauch, kein Osterbrauch.
    2. B — Das Schmücken eines Tannenbaums ist ein Weihnachtsbrauch, nicht Ostern zugeordnet.
    3. C — Richtig: Das Bemalen und Verstecken bunter Eier ist ein zentraler deutscher Osterbrauch, symbolisch für neues Leben und Frühling.
    4. D — Das Abschießen von Raketen ist ein Silvesterbrauch (Neujahr), kein Osterbrauch.

    Quelle: www.bpb.de

  27. Frage 27 von 33Katalogfrage 267

    Eine junge Frau in Deutschland, 22 Jahre alt, lebt mit ihrem Freund zusammen. Die Eltern der Frau finden das nicht gut, weil ihnen der Freund nicht gefällt. Was können die Eltern tun?

    1. A — Richtig: Mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) hat die Tochter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und entscheidet selbst über ihre Lebensgestaltung — die Eltern haben kein Mitbestimmungsrecht mehr.
    2. B — Es gibt keine elterliche Gewalt über eine volljährige Tochter; sie kann nicht gegen ihren Willen „zurückgeholt“ werden.
    3. C — Das Zusammenleben mit einem selbst gewählten Partner ist keine Straftat und kein Grund für eine Anzeige.
    4. D — Die Partnerwahl ist eine höchstpersönliche Entscheidung der volljährigen Tochter; die Eltern haben kein Recht, ihr einen Partner auszusuchen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  28. Frage 28 von 33Katalogfrage 231

    Was bedeutet der Begriff "europäische Integration"?

    1. A — Amerikanische Einwanderung nach Europa ist kein Gegenstand des Begriffs „europäische Integration“.
    2. B — „Europäische Integration“ bedeutet gerade nicht Abschottung, sondern Zusammenschluss und Öffnung zwischen den Mitgliedstaaten.
    3. C — Europäische Auswanderung in die USA ist kein Gegenstand des Begriffs „europäische Integration“.
    4. D — Richtig: „Europäische Integration“ bezeichnet den historischen Prozess des politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenschlusses europäischer Staaten, der zur heutigen Europäischen Union führte.

    Quelle: european-union.europa.eu

  29. Frage 29 von 33Katalogfrage 275

    Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?

    1. A — Die Einwilligung der Eltern der Ehepartner ist für eine Scheidung nicht erforderlich; Ehegatten entscheiden selbstständig.
    2. B — Ein ärztliches Attest ist für eine Scheidung nicht erforderlich; Scheidungsgründe sind zivilrechtlich, nicht medizinisch geregelt.
    3. C — Kinder haben kein Zustimmungsrecht zur Scheidung ihrer Eltern; das Familiengericht berücksichtigt aber das Kindeswohl separat.
    4. D — Richtig: Nach § 114 FamFG besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang — mindestens die antragstellende Person muss anwaltlich vertreten sein.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

  30. Frage 30 von 33Katalogfrage 23

    In Deutschland sind die meisten Erwerbstätigen …

    1. A — Familienunternehmen existieren, beschäftigen aber nur einen kleinen Teil der Erwerbstätigen insgesamt.
    2. B — Ehrenamtliche Tätigkeit ist unbezahlt und betrifft nicht die Mehrheit der Erwerbstätigen, die ihren Lebensunterhalt damit bestreiten.
    3. C — Nur eine Minderheit der Erwerbstätigen in Deutschland ist selbstständig; die große Mehrheit ist angestellt.
    4. D — Richtig: Die überwiegende Mehrheit der Erwerbstätigen in Deutschland steht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis bei einer Firma oder im öffentlichen Dienst.

    Quelle: www.destatis.de

  31. Fragen zu Hessen

    Frage 31 von 33Hessen · Katalogfrage 2

    Welches ist ein Landkreis in Hessen?

    1. A — Ammerland liegt in Niedersachsen, nicht in Hessen.
    2. B — Altötting liegt in Bayern, nicht in Hessen.
    3. C — Prignitz liegt in Brandenburg, nicht in Hessen.
    4. D — Richtig: Der Main-Taunus-Kreis liegt im Rhein-Main-Gebiet in Hessen.

    Quelle: www.hessen.de

  32. Frage 32 von 33Hessen · Katalogfrage 6

    Wo können Sie sich in Hessen über politische Themen informieren?

    1. A — Richtig: Die Hessische Landeszentrale für politische Bildung ist die zuständige Einrichtung für überparteiliche politische Information.
    2. B — Die Verbraucherzentrale berät zu Verbraucherfragen, nicht zu politischer Bildung.
    3. C — Das Ordnungsamt kümmert sich um öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht um politische Bildung.
    4. D — Kirchen sind religiöse Institutionen und keine amtliche Anlaufstelle für politische Bildung.

    Quelle: hlz.hessen.de

  33. Frage 33 von 33Hessen · Katalogfrage 10

    Welche Ministerin/welchen Minister hat Hessen nicht?

    1. A — Ein Justizministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Hessen.
    2. B — Richtig: Außenpolitik ist ausschließlich Bundessache (Art. 32 GG); kein Bundesland — auch Hessen nicht — hat ein eigenes Außenministerium.
    3. C — Ein Finanzministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Hessen.
    4. D — Ein Innenministerium gehört zu den klassischen Ressorts jeder Landesregierung, auch in Hessen.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

Fragen zu Hessen · Übungstests

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