Einbürgerungstest Wortschatz: die schweren Begriffe einfach erklärt
Warum diese Wörter schwer sind
Im Fragenkatalog kommen viele Begriffe aus der Politik und aus dem Recht vor. Diese Wörter sind auch für viele deutsche Muttersprachlerinnen und -sprachler nicht alltäglich. Diese Liste erklärt die wichtigsten Begriffe kurz und einfach, damit Sie sie beim Lernen leichter verstehen.
Die Erklärungen ersetzen nicht die vollständigen Erklärungen zu den einzelnen Themen. Sie sind ein schneller Einstieg, wenn Ihnen ein Wort im Fragenkatalog unbekannt ist.
Die wichtigsten Begriffe von A bis Z
Grundgesetz: Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Es ist das wichtigste Gesetz. Alle anderen Gesetze müssen zum Grundgesetz passen.
Verfassung: Eine Verfassung ist ein Text mit den wichtigsten Regeln eines Staates. Sie legt fest, wie der Staat aufgebaut ist und welche Rechte die Menschen haben. In Deutschland heißt die Verfassung „Grundgesetz“.
Gewaltenteilung: Gewaltenteilung bedeutet: Die Macht im Staat ist auf drei Teile verteilt. Ein Teil macht die Gesetze, ein Teil führt sie aus, ein Teil kontrolliert vor Gericht. So bekommt keine einzelne Stelle zu viel Macht.
Föderalismus: Föderalismus heißt: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eigene Aufgaben und eine eigene Regierung. Nicht alles wird von Berlin aus bestimmt.
Rechtsstaat: In einem Rechtsstaat müssen sich auch der Staat und seine Behörden an die Gesetze halten. Jeder Mensch kann gegen eine Entscheidung des Staates vor Gericht klagen.
Bundestag: Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Der Bundestag beschließt die Gesetze und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
Bundesrat: Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt mit, wenn neue Gesetze beschlossen werden, vor allem wenn ein Gesetz die Länder direkt betrifft.
Meinungsfreiheit: Meinungsfreiheit bedeutet: Jeder Mensch darf frei sagen, schreiben und zeigen, was er denkt. Es gibt aber Grenzen, zum Beispiel darf man niemanden beleidigen oder zu Hass aufrufen.
Volkssouveränität: Volkssouveränität heißt: Die Macht im Staat kommt vom Volk. Das Volk wählt die Politikerinnen und Politiker, die es vertreten. Niemand darf sich die Macht einfach nehmen.
Koalition: Eine Koalition ist ein Bündnis von zwei oder mehr Parteien. Sie arbeiten zusammen, um gemeinsam eine Regierung zu bilden, weil oft keine einzelne Partei allein genug Stimmen hat.
Opposition: Die Opposition sind die Parteien im Parlament, die nicht zur Regierung gehören. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.
Wahlgeheimnis: Wahlgeheimnis bedeutet: Niemand darf erfahren, wen eine Person gewählt hat, außer die Person sagt es selbst. Deshalb wählt man allein in einer Wahlkabine.
Sozialstaat: Ein Sozialstaat kümmert sich darum, dass Menschen in schwierigen Situationen nicht allein gelassen werden, zum Beispiel bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Dafür gibt es Versicherungen und Unterstützung vom Staat.
Menschenwürde: Menschenwürde bedeutet: Jeder Mensch hat einen Wert, einfach weil er ein Mensch ist. Niemand darf wie ein Gegenstand behandelt werden. Das gilt für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Status.
Einbürgerung: Einbürgerung bedeutet: Eine Person, die keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Danach ist sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger, mit allen Rechten und Pflichten.
- Grundgesetz
- Das Grundgesetz ist die Verfassung von Deutschland. Es ist das wichtigste Gesetz. Alle anderen Gesetze müssen zum Grundgesetz passen.
- Verfassung
- Eine Verfassung ist ein Text mit den wichtigsten Regeln eines Staates. Sie legt fest, wie der Staat aufgebaut ist und welche Rechte die Menschen haben. In Deutschland heißt die Verfassung „Grundgesetz“.
- Gewaltenteilung
- Gewaltenteilung bedeutet: Die Macht im Staat ist auf drei Teile verteilt. Ein Teil macht die Gesetze, ein Teil führt sie aus, ein Teil kontrolliert vor Gericht. So bekommt keine einzelne Stelle zu viel Macht.
- Föderalismus
- Föderalismus heißt: Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Jedes Bundesland hat eigene Aufgaben und eine eigene Regierung. Nicht alles wird von Berlin aus bestimmt.
- Rechtsstaat
- In einem Rechtsstaat müssen sich auch der Staat und seine Behörden an die Gesetze halten. Jeder Mensch kann gegen eine Entscheidung des Staates vor Gericht klagen.
- Bundestag
- Der Bundestag ist das deutsche Parlament. Die Mitglieder werden vom Volk gewählt. Der Bundestag beschließt die Gesetze und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
- Bundesrat
- Der Bundesrat vertritt die 16 Bundesländer auf Bundesebene. Er wirkt mit, wenn neue Gesetze beschlossen werden, vor allem wenn ein Gesetz die Länder direkt betrifft.
- Meinungsfreiheit
- Meinungsfreiheit bedeutet: Jeder Mensch darf frei sagen, schreiben und zeigen, was er denkt. Es gibt aber Grenzen, zum Beispiel darf man niemanden beleidigen oder zu Hass aufrufen.
- Volkssouveränität
- Volkssouveränität heißt: Die Macht im Staat kommt vom Volk. Das Volk wählt die Politikerinnen und Politiker, die es vertreten. Niemand darf sich die Macht einfach nehmen.
- Koalition
- Eine Koalition ist ein Bündnis von zwei oder mehr Parteien. Sie arbeiten zusammen, um gemeinsam eine Regierung zu bilden, weil oft keine einzelne Partei allein genug Stimmen hat.
- Opposition
- Die Opposition sind die Parteien im Parlament, die nicht zur Regierung gehören. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren und zu kritisieren.
- Wahlgeheimnis
- Wahlgeheimnis bedeutet: Niemand darf erfahren, wen eine Person gewählt hat, außer die Person sagt es selbst. Deshalb wählt man allein in einer Wahlkabine.
- Sozialstaat
- Ein Sozialstaat kümmert sich darum, dass Menschen in schwierigen Situationen nicht allein gelassen werden, zum Beispiel bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Dafür gibt es Versicherungen und Unterstützung vom Staat.
- Menschenwürde
- Menschenwürde bedeutet: Jeder Mensch hat einen Wert, einfach weil er ein Mensch ist. Niemand darf wie ein Gegenstand behandelt werden. Das gilt für alle Menschen, unabhängig von Herkunft oder Status.
- Einbürgerung
- Einbürgerung bedeutet: Eine Person, die keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit. Danach ist sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger, mit allen Rechten und Pflichten.
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