Einbürgerungstest nicht bestanden — und jetzt?
Was das für Ihren Antrag bedeutet
Ein nicht bestandener Einbürgerungstest bedeutet zunächst nur, dass diese eine Voraussetzung für die Einbürgerung noch nicht erfüllt ist. Die Bestehensgrenze für die Einbürgerung liegt bei 17 von 33 richtigen Antworten. Ihr Antrag wird dadurch nicht automatisch abgelehnt — in der Regel wird die zuständige Einbürgerungsbehörde eine bestandene Prüfung als weiterhin ausstehenden Nachweis führen.
Was genau das für den Zeitplan Ihres konkreten Antrags bedeutet, hängt von Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde ab. Eine allgemeingültige Aussage dazu kann diese Seite nicht treffen — fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Behörde nach.
Wiederholung: was berichtet wird
Der Test kann wiederholt werden. Wie oft eine Wiederholung möglich ist, ist in der uns vorliegenden Fassung der Einbürgerungstestverordnung nicht mit einer festen Zahl geregelt, und wir nennen deshalb bewusst keine Obergrenze. Berichte von Testteilnehmerinnen und -teilnehmern deuten darauf hin, dass mehrfache Wiederholungen in der Praxis möglich sind, aber das ist keine amtliche Zusage.
Verlassen Sie sich für eine verbindliche Auskunft nicht auf Foren oder auf diese Seite, sondern auf die Angaben des BAMF und auf Ihre Prüfstelle.
Die Kosten
Für den Test fallen 25 Euro an (§ 2 EinbTestV). Diese Gebühr wird für die reguläre Teilnahme erhoben. Ob dieselbe Gebühr auch für jede weitere Wiederholung in gleicher Höhe erneut anfällt, ist naheliegend, aber in der uns vorliegenden Verordnung nicht ausdrücklich als feste Regel für Wiederholungen ausformuliert — behandeln Sie 25 Euro pro Antritt als wahrscheinlich, nicht als garantiert, und fragen Sie bei Ihrer Prüfstelle nach dem genauen Betrag vor der Anmeldung zur Wiederholung.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie für die Anmeldung oder den Prüfungstermin weitere Wege zurücklegen müssen. Das hat mit der Prüfungsgebühr selbst nichts zu tun und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Woran es meistens liegt
Der Test deckt einen breiten Themenbereich ab: Grundrechte, die Verfassungsorgane, Wahlen, Föderalismus, den Sozialstaat und zusätzlich zehn Fragen zu Ihrem eigenen Bundesland. Wer nur einen Teil dieser Bereiche übt, läuft Gefahr, ausgerechnet in einem nicht geübten Bereich zu viele Fragen falsch zu beantworten.
Ein häufiger Grund für ein knappes Nichtbestehen ist außerdem, mit veralteten Materialien zu lernen. Der Fragenkatalog wurde am 1. Juli 2024 in mehreren Fragen geändert; wer mit älteren Unterlagen übt, lernt teils Antworten, die nicht mehr dem aktuellen Katalog entsprechen.
Auch die Fragen zum eigenen Bundesland werden häufig unterschätzt, obwohl sie einen festen Anteil der Prüfung ausmachen. Wer sich ausschließlich auf die bundesweiten Themen konzentriert, übersieht einen Teil des tatsächlichen Prüfungsstoffs.
Was Sie beim zweiten Mal anders machen
Prüfen Sie zunächst, mit welchem Stand des Fragenkatalogs Sie gelernt haben, und stellen Sie sicher, dass Sie mit der aktuellen Fassung weiterüben. Wiederholen Sie anschließend gezielt die Themenbereiche, in denen Sie beim ersten Versuch unsicher waren, statt den gesamten Stoff noch einmal gleichmäßig durchzugehen.
Üben Sie außerdem gezielt die zehn Fragen zu Ihrem eigenen Bundesland — sie werden in der allgemeinen Vorbereitung oft vernachlässigt, obwohl sie ein fester Bestandteil jeder Prüfung sind.
Klären Sie vor der Anmeldung zur Wiederholung direkt mit Ihrer Prüfstelle, welche Frist, welcher Ablauf und welche Gebühr für Sie konkret gelten — diese Angaben können sich je nach Prüfstelle im Detail unterscheiden.
Zuletzt geprüft: · Fragenkatalog Stand: 2024-07-01 · Wir prüfen jede Zahl auf dieser Seite an der Originalquelle.